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Wie findet sich der/die Elektropraktiker/in im Normendschungel zurecht, meist mehr schlecht als recht. Mit diesem Praktikerseminar bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Kenntnisse in alle relevanten Normen und Vorschriften für das Elektrotechniker-Handwerk zu optimieren.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die "Navigation" im VDE Auswahlordner für das Elektrotechniker-Handwerk, nach dem Motto: "Wie finde ich für die Probleme aus der Praxis die passende VDE-Vorschrift?"
Zusätzlich werden für die Praxisprobleme der Seminarteilnehmer die passenden normativen Lösungsansätze aufgezeigt.
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etz Stuttgart
Krefelder Straße 12 70376 Stuttgart 0711 955916-0 0711 955916-55 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Klaus Schumacher ![]() |
Termine: Auf Anfrage |
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Innerhalb der letzten Jahre haben sich die Installationsbestimmungen teilweise geändert. Praxisprobleme werden teilweise nicht eindeutig in den Installationsbestimmungen beschrieben. In diesem Seminar sollen Ihnen die Änderungen bzw. der letzte Stand dargestellt werden. Weiterhin kann auf spezielle Wünsche Ihrerseits in Diskussionen eingegangen werden. Praxisprobleme und mögliche Lösungen werden besprochen.
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etz Stuttgart
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Kontaktperson:
Klaus Schumacher ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 35 20 895 |
Kursgebühr: | 298 € |
Kurszeiten: | von 8:30 bis 15:45 Uhr |
Anmerkungen: | inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
8 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
4 |
Teilnehmer (max): |
16 |
Termin buchen
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Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese
Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor
Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen,
um förderfähig zu sein. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist.
Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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Mit der Einführung von Kraftfahrzeugen, die über einen Elektroantrieb verfügen, wächst auch die Notwendigkeit, die Ladeinfrastruktur sowohl im Heimbereich als auch im Öffentlichen und Nicht-Öffentlichen-Bereich (z.B. Firmenparkplatz) einzurichten. Um eine Analgensicherheit gewährleisten zu können und auch die Gefahren beim Ladevorgang absichern zu können müssen zwingend die gültigen Bestimmungen und Vorschriften beachtet werden.
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etz Stuttgart
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Klaus Schumacher ![]() |
Termine: Auf Anfrage |
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In der praktischen Anwendung kommt es immer wieder zu Problemstellungen rund um das Thema Fehlerstromschutzschalter, deren Anwendung, Einsatz, Planung und normgerechte Prüfung. In der Praxis stellt sich dem Anwendenden die Frage welcher Fehlerstromschutzschalter für welchen Anwendungsfall geeignet und gefordert ist. Auf diese und weitere Fragen zum Thema "RCD Schutztechnik" bietet dieses Seminar die passenden Antworten und praktische Lösungsansätze.
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etz Stuttgart
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Kontaktperson:
Klaus Schumacher ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 35 20 534 |
Kursgebühr: | 298 € |
Kurszeiten: | von 8.30 Uhr bis 15.45 Uhr |
Anmerkungen: | inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
8 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
16 |
Teilnehmer (max): |
16 |
Termin buchen
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Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese
Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor
Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen,
um förderfähig zu sein. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist.
Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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Nach den einschlägigen gesetzlichen und normativen Anforderungen ist es für den/die Unternehmer/in verpflichtend, für sämtliche Tätigkeiten seiner Beschäftigten eine "Gefährdungsbeurteilung" nach § 5 Arbeitsschutzgesetz zu erstellen bzw. durch eine hierzu "befähigte Person" erstellen zu lassen. Dies betrifft auch die Arbeiten an elektrischen Anlagen bzw. den Umgang mit elektrischer Energie und die hierbei auftretenden Gefährdungen bzw. die hierfür notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen.
In diesem Seminar werden den Teilnehmenden für das rechtsichere Dokumentieren, Planen, Umsetzen dieser Anforderungen die hierzu erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten praxisnah und effizient vermittelt.
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etz Stuttgart
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Kontaktperson:
Klaus Schumacher ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 35 20 533 |
Kursgebühr: | 595 € |
Kurszeiten: | von 08.30 Uhr bis 15.45 Uhr |
Anmerkungen: | inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
16 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
10 |
Teilnehmer (max): |
16 |
Termin buchen
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Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese
Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor
Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen,
um förderfähig zu sein. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist.
Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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Die neue VDE-Anwendungsregel AR-N 4100 (TAR Niederspannung) bildet die normative Basis für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers (Strom) und deren Betrieb. Sie gilt deutschlandweit und fasst die wesentlichen technischen Regeln für das Errichten und Betreiben von Zählerplätzen und Messsystemen sowie die Integration von Anwendungen aus den Bereichen Energieeffizienz, dezentrale Energieerzeugung, Elektromobilität und Energiespeicherung zusammen.
Welche Neuerungen beinhaltet die Technische Anschlussregel (TAR) Niederspannung?
Was sind die wichtigsten Änderungen in Bezug auf den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und wie werden diese Vorgaben in der Praxis fachgerecht umgesetzt?
Welche Vorgaben zu den diversen Anmelde- und Inbetriebsetzungsprozessen enthält der Bundesmusterwortlaut der TAB 2019?
Diese und ähnliche Fragen beschäftigen die Elektrofachkräfte in der täglichen Anwendung bei den Anschlussarbeiten an das Niederspannungsnetz.
Die Kursteilnehmer bekommen in diesem Praktiker-Seminar die Vielzahl an Neuerungen für die Umsetzung der TAR Niederspannung (VDE-AR-N 4100) und der TAB 2019 VDE-AR-N 4100 von erfahrenen Dozenten vermittelt.
Folgende Kursinhalte werden in diesem Seminar mit Praxisbezug umgesetzt-, bzw. mit den Teilnehmern erarbeitet.
Kursinhalte
Neuerungen der TAR Niederspannung (VDE AR N 4100) und der TAB 2019
Kursgebühr
Preis für Innungsmitglieder 179,00 €*
Preis für Nicht-Innungsmitglieder 269,00 €
*E-Markennutzung: diese Schulung wird mit 8 Punkten beim E-Markenvertrag anerkannt.
Hinweis
Erklärung zur DSGVO
Mit Ihrer Anmeldung zu diesem Kurs stimmen Sie zu, dass Ihre Daten in der Datenbank des Elektro Technologie Zentrum, sowie des Fachverbands für Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg gespeichert werden.
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etz Stuttgart
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Kontaktperson:
Klaus Schumacher ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 35 20 514 |
Kursgebühr: | 269 € |
Kurszeiten: | von 8:30 bis 15:45 Uhr |
Anmerkungen: | inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
8 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
10 |
Teilnehmer (max): |
30 |
Termin buchen
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Die Thematik des „Bestandsschutzes“ von elektrischen Anlagen ist immer wieder ein kritisches und kontrovers diskutiertes Themenfeld. Insbesondere bei der Erweiterung elektrischer Anlagen im Altbestand stellt sich die Problematik der Teil- und Komplettsanierung.
Wann greift die Anlagensicherheit auf Basis der Betriebssicherheitsverordnung?
Wer haftet, wenn eine Anlage weiter betrieben wird, diese aber den heutigen Regeln der Technik nicht entspricht und eine erhöhte Brandgefahr besteht?
Ausnahmslos der Anlagenbetreiber - oder steht der Elektrobetrieb, als Fachbetrieb, der die Anlage nach einer Änderung oder nach der Durchführung eines E-CHECK´s dem Kunden übergibt mit in der Verantwortung?
Bei dem Workshop wird auch deutlich, dass man eine elektrische Anlage nicht grundsätzlich nach einem standardisierten Schema in die Thematik Bestandsschutz ja/nein einstufen kann. Jede Anlage ist individuell zu betrachten, dabei können Aspekte des akuten Brandschutzes, der Raum- oder Gebäudeart und deren Nutzung (z. B. landwirtschaftliche Betriebsstätten oder feuergefährdete Betriebsstätten oder Arbeitsplätze für die gewerbliche Nutzung etc.) ganz unterschiedliche Beurteilungen ergeben. Fallorientiert wird die Problematik des Bestandsschutzes erklärt.
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etz Stuttgart
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Kontaktperson:
Klaus Schumacher ![]() |
Termine: Auf Anfrage |
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Durch die Neuauflage der DIN VDE 0660-600-1/2 sind in der Praxis viele Fragestellungen zur Umsetzung der normativen Anforderungen der "neuen Schaltschrankbaunorm" aufgetaucht.
Grundsätzlich gilt es bei der Planung, dem Bau oder der Prüfung von Schalt- und Steuerschränken die zum Teil stark von der Vorgängernorm abweichenden Anforderungen der aktuellen DIN VDE 0660-600-1/2 zu beachten.
In diesem Seminar werden die Anforderungen und die Umsetzung der "neuen" Schaltschrankbaunorm praxisnah und anschaulich dargestellt, um dem Anwender in seiner täglichen, betrieblichen Praxis die notwendige Sicherheit zu verschaffen.
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Kontaktperson:
Klaus Schumacher ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 35 20 886 |
Kursgebühr: | 298 € |
Kurszeiten: | von 8:30 Uhr bis 15:45 Uhr |
Anmerkungen: | inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
8 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
11 |
Teilnehmer (max): |
16 |
Termin buchen
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Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese
Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor
Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen,
um förderfähig zu sein. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist.
Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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Die Anforderungen im Bereich der Planung elektrischer Anlagen unterliegen einem stetigen Wandel und einer zunehmenden Komplexität. Um den stetig gestiegenen Anforderungen bei der Planung elektrischer Anlagen gerecht zu werden, bietet sich für den/die Fachplaner/in die Möglichkeit, sich mit diesem Seminar über die für seinen Arbeitsbereich wichtigen Neuerungen zu informieren.
Dieses Seminar ist ein an der täglichen Praxis des Elektrofachplanenden ausgerichtetes Update über alle wichtigen Neuerungen bei der Planung elektrischer Anlagen.
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etz Stuttgart
Krefelder Straße 12 70376 Stuttgart 0711 955916-0 0711 955916-55 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Klaus Schumacher ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 35 20 860 |
Kursgebühr: | 298 € |
Kurszeiten: | von 08:30 bis 14:15 Uhr |
Anmerkungen: | inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
6 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
10 |
Teilnehmer (max): |
12 |
Termin buchen
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Die aktuellen Kenntnisse über Normen und Vorschriften im Bereich der Elektrotechnik ist für den/die Fachplaner/in elektrischer Anlagen von elementarer Bedeutung. Nur mit fundiertem Wissen im Normenbereich kann eine rechtssichere
und effiziente Planung elektrischer Anlagen gewährleistet werden.
In diesem Seminar erhalten Sie ein an der täglichen Praxis des Elektrofachplanenden ausgerichtetes Update über alle wichtigen Normen und Vorschriften, die für die Planung elektrischer Anlagen wichtig sind.
Veranstaltungsort:![]() |
etz Stuttgart
Krefelder Straße 12 70376 Stuttgart 0711 955916-0 0711 955916-55 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Klaus Schumacher ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 35 20 861 |
Kursgebühr: | 298 € |
Kurszeiten: | von 08:30 bis 14:15 Uhr |
Anmerkungen: | inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
6 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
12 |
Teilnehmer (max): |
12 |
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Das Seminar soll der verantwortlichen Elektrofachkraft die einschlägigen, dem Stand der Technik entsprechenden VDE-Bestimmungen, vermitteln. Unsicherheiten, die durch häufige Anwendungen der VDE-Bestimmungen entstanden sind, sollen durch dieses Seminar ausgeräumt werden. Bei zu klein dimensioniertem Querschnitt besteht Brandgefahr. Berechnungsbeispiele sollen zur Festlegung des Stoffes beitragen.
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Kontaktperson:
Klaus Schumacher ![]() |
Termine: Auf Anfrage |
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Nach DIN VDE 0165-10-1 und Betriebssicherheitsverordnung ist es erforderlich eine Mindestqualifikationen für das Arbeiten in elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (Gas oder Staubexplosionsgefährdet) nachzuweisen. Laut DIN VDE 0165-10-1(Normativer Anhang B) sind für das ausführende Personal für Prüfung, Wartung und Instandsetzung von elektrischen Anlagen in Staub oder Gasexplosionsgefährdeten Bereichen umfangreiche Qualifikationsanforderungen vorgegeben.
In diesem Seminar werden Ihnen alle notwendigen Kentnisse vermittelt, um den rechtlichen und normativen Anforderungen für Arbeiten an elektrischen Anlagen in explosionsgeschützten Bereichen gerecht zu werden.
Veranstaltungsort:![]() |
etz Stuttgart
Krefelder Straße 12 70376 Stuttgart 0711 955916-0 0711 955916-55 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Klaus Schumacher ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 35 20 821 |
Kursgebühr: | 595 € |
Kurszeiten: | von 8.30 bis 15.45 Uhr |
Anmerkungen: | inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
16 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
1 |
Teilnehmer (max): |
12 |
Termin buchen
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Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese
Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor
Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen,
um förderfähig zu sein. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist.
Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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Explosionen sind durch extrem kurze Zeitabläufe sowie die Gefahr von Explosionsübertragungen innerhalb von Anlagen gekennzeichnet. Ist die Zündung von explosionsfähigen Stoffen erfolgt, dann kann durch manuelle Eingriffe eine Schädigung von Personen und Anlagen nicht mehr verhindert werden. Der Explosionsschutz zählt deshalb zu den besonders sicherheitsrelevanten Aufgaben, die schon in der Planung berücksichtigt werden müssen. Ein einwandfreier Zustand der Anlage muss daher auch nach der Übergabe des Errichters vom Betreiber sichergestellt werden. Hierzu fordert der Gesetzgeber vom/von Unternehmer/innen die Bestellung einer befähigten Person nach BetrSichV §15 / §16.
Die Teilnehmer/innen dieses Seminars sind mit dem Besuch dieses Seminars nach bestandener Abschlussprüfung in der Lage, die Aufgaben der befähigten Person nach BetrSichV §15 / §16 in explosionsgeschützten Anlagen zu übernehmen.
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etz Stuttgart
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Kontaktperson:
Klaus Schumacher ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 35 20 822 |
Kursgebühr: | 795 € |
Kurszeiten: | von 8.30 bis 15.45 Uhr |
Anmerkungen: | inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
24 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
9 |
Teilnehmer (max): |
12 |
Termin buchen
|
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese
Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor
Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen,
um förderfähig zu sein. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist.
Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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Explosionen sind durch extrem kurze Zeitabläufe sowie die Gefahr von Explosionsübertragungen innerhalb von Anlagen gekennzeichnet. Ist die Zündung von explosionsfähigen Stoffen erfolgt, dann kann durch manuelle Eingriffe eine Schädigung von Personen und Anlagen nicht mehr verhindert werden. Der Explosionsschutz zählt deshalb zu den besonders sicherheitsrelevanten Aufgaben, die schon in der Planung berücksichtigt werden müssen. Ein einwandfreier Zustand der Anlage muss daher auch nach der Übergabe des Errichters vom Betreiber sichergestellt werden. Hierzu fordert der Gesetzgeber vom/von Unternehmer/innen bzw. dem Betreiber der Anlage die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes.
Die Teilnehmer/innen (Befähigte Person) sind mit dem Besuch dieses Seminars in der Lage das vom Gesetzgeber geforderte Explosionsschutzdokument zu erstellen.
Veranstaltungsort:![]() |
etz Stuttgart
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Kontaktperson:
Klaus Schumacher ![]() |
Termine: Auf Anfrage |
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese
Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor
Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen,
um förderfähig zu sein. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist.
Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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Not- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind in regelmäßigen Abständen nach den einschlägigen Normen und Vorschriften einer Wartung bzw. einer Überprüfung zu unterziehen.
In unserem Praxisseminar erhalten Sie eine intensive Einweisung in die Prüfungsabläufe / Messverfahren nach den einschlägigen technischen Regeln und erstellen ein Prüfprotokoll bzw. Abnahmeprotokoll.
Zusätzlich erhalten Sie eine Übersicht über die relevanten Normen und Vorschriften für die Errichtung von Neuanlagen im Bereich der Not- und Sicherheitsbeleuchtungstechnik.
Veranstaltungsort:![]() |
etz Stuttgart
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Kontaktperson:
Klaus Schumacher ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 35 20 835 |
Kursgebühr: | 298 € |
Kurszeiten: | von 8.30 Uhr bis 17.15 Uhr |
Anmerkungen: | inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
10 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
2 |
Teilnehmer (max): |
14 |
Termin buchen
|
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese
Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor
Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen,
um förderfähig zu sein. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist.
Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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USV-Systeme (Unterbrechungsfreie-Stromversorgungen) sind in regelmäßigen Abständen nach den einschlägigen Normen und Vorschriften einer
Wartung bzw. einer Überprüfung zu unterziehen, um den sicheren und störungsfreien Betrieb zu gewährleisten.
In unserem Praxisseminar erhalten Sie eine intensive Einweisung in die Prüfungsabläufe / Messverfahren nach den einschlägigen technischen Regeln und erstellen ein Prüf- bzw. Abnahmeprotokoll. Zusätzlich erhalten Sie eine Übersicht über die relevanten Normen und Vorschriften für die Errichtung von Neuanlagen im Bereich der USV-Systemtechnik.
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etz Stuttgart
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Kontaktperson:
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Termine: | |
Kursnummer: | 35 20 836 |
Kursgebühr: | 298 € |
Kurszeiten: | von 8.30 Uhr bis 17.15 Uhr |
Anmerkungen: | inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
10 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
10 |
Teilnehmer (max): |
14 |
Termin buchen
|
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese
Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor
Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen,
um förderfähig zu sein. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist.
Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DGUV Vorschrift 3 verlangt die Sicherheit elektrischer Geräte zu gewährleisten. Es darf keine Gefahr durch elektrischen Schlag oder Feuer ausgehen. Vor allem bei der Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln in Serverräumen stellt dies eine Herausforderung dar. Diese müssen in der Regel ununterbrochen betrieben werden. Die Prüfung der Sicherheit erscheint den Betreibern daher oft unmöglich, wenn die Geräte dazu abgeschaltet werden müssen. Das Seminar erklärt, wie die Betriebssicherheitsverordnung mit einem rechtssicheren Prüfnachweis umgesetzt werden kann, und dennoch die wirtschaftlichen Betreiberinteressen gewahrt werden.
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etz Stuttgart
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Kontaktperson:
Klaus Schumacher ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 35 20 530 |
Kursgebühr: | 298 € |
Kurszeiten: | von 08:30 Uhr bis 15:45 Uhr |
Anmerkungen: | inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
8 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
12 |
Teilnehmer (max): |
12 |
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Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist.
Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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Der Lehrgang vermittelt, neben den Grundlagen der Entstehung von Brandrauch, Kenntnisse über die Funktionsweise und Einsatzgrenzen von Rauchwarnmeldern, das nötige Wissen über die verwendeten Rauchwarnmelder, aber auch das Know-how für den Einbau und die Durchführung der mindestens einmal jährlichen Wartung.
Mit diesem Kurs erhalten Sie das "Q-Zertifikat" und dürfen auch das "Q"-Label weiter verwenden.
Abschluss
Sie erhalten ein "Q-Zertifikat".
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Termine: Auf Anfrage |
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Mit der Anpassung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg ist für Neubauten seit 2014 und für Altbauten seit 2015 die Rauchwarnmelder-Pflicht eingeführt worden.
Laut DIN 14676 muss die Fachkraft für Rauchwarnmelder über einen Kompetenznachweis für die Projektierung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern verfügen, der alle fünf Jahre zu aktualisieren ist, um Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung zu installieren und turnusgemäß zu warten.
Der Auffrischungskurs richtet sich an alle, die die Prüfung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder erfolgreich bestanden haben.
Kursinhalte
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etz Stuttgart
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Termine: Auf Anfrage |
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Ziel dieses Praxisseminars ist es, Elektrofachkräfte die Grundlagen der berührungslosen Temperaturmessung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu vermitteln. Die hierzu notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten werden in diesem Seminar durch Vortrag und praktische Messungen vermittelt.
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Kontaktperson:
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Termine: | |
Kursnummer: | 35 20 528 |
Kursgebühr: | 298 € |
Kurszeiten: | von 8.30 Uhr bis 17.15 Uhr |
Anmerkungen: | inkl. Verpflegung und Kursunterlagen |
Dauer: |
10 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
7 |
Teilnehmer (max): |
12 |
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Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese
Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor
Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen,
um förderfähig zu sein. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist.
Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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Der Markt von Photovoltaik-Anlagen verzeichnet weiterhin starke Zuwächse. Das E-Wärmegesetz des Bundes und Landes forciert gleichfalls den Einsatz erneuerbarer Energien.
Mit dem Seminar erhalten Sie die notwendigen Kenntnisse zur aktuellen Normung bezüglich der Planung und Errichtung von PV-Anlagen.
Mit unseren in Betrieb befindlichen Anlagen können die Teilnehmer praxisnah die Installationsvorschriften anwenden und erhalten auch schwerpunktmäßig Informationen zur Messtechnik an PV-Anlagen.
Veranstaltungsort:![]() |
etz Stuttgart
Krefelder Straße 12 70376 Stuttgart 0711 955916-0 0711 955916-55 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Rolf-Dieter Kureck ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 65 21 511 |
Kursgebühr: | 297 € |
Kurszeiten: | von 8:30 bis 17:15 Uhr |
Anmerkungen: | inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
10 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
14 |
Teilnehmer (max): |
16 |
Termin buchen
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Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese
Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor
Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen,
um förderfähig zu sein. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist.
Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!