S7-Tech und WinCC-flexible werden im Seminar verwendet. Kursinhalte
- Erweiterte Funktionen, Kommunikation, Bereichszeiger, Variablen, Meldungen, Benutzerverwaltung
- Regelungstechnik, Reglerarten und Regleroptimierung, Bibliotheksbaustein für PID-Regelung
- Dezentrale Peripherie ET 200 einrichten und Inbetriebnahme
- Vernetzung mit Profinet und Profibus, Handhabung GSD Dateien für Fremdgeräte
- Parametrierung und Ansteuerung über Visualisierung von Freqenzumrichtern
- Inbetriebnahme und Fehlersuche an vernetzten Systemen
- Betriebs- und Messdatenerfassung
- Programmierung und Einsatz in verschiedenen Anlagen
Zielgruppe
Elektrofachkräfte, Techniker/in, Meister/in, Programmierer/in oder Ingenieure/innen, die in der Industrieautomatisierung im Bereich Elektrotechnik / Mechatronik tätig sind.
Voraussetzung
Teilnahme an den Kursen:
- Level 1 - SPS Programmierung Elementare Funktionen
- Level 2 - SPS Programmierung Erweiterte Funktionen oder vergleichbare Kurse / Kenntnisse
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat.
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren.
Für Kursbeginn ab dem 01.09.2026 gilt für folgende förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz von 45 %:
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
