Elektro Technologie Zentrum

Sachkundige/r für Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen nach KAT II - Kurstermin: 22. - 26.04.2024

Sachkundige/r für Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen nach KAT II - Kurstermin: 22. - 26.04.2024

Sachkundige/r für Käle-, Klima- und Wärmepumpenanlagen nach Kat. II ChemKlimaschutzV und ChemOzonschichtV

Auf Grundlage der gültigen Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) und der Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV) dürfen Tätigkeiten an und mit Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen nur ausgeführt werden, wenn die ausführende Person eine entsprechende Sachkunde nachweisen kann und das Unternehmen die notwendige Firmenzertifizierung besitzt.

Wer Tätigkeiten an Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen - die mit fluorierten Kältemitteln betrieben werden -  gewerberechtlich ausübt, benötigt folgende Nachweise:

-  Sachkunde nach § 7a HwO zur beschränkten Eintragung in die Handwerksrolle der Kälteanlagenbauer

-  Teilnahmebescheinung einer behördlich anerkannten Weiterbildung nach ChemOzonSchichtV

-  Personenzertifizierung gemäß § 5 ChemKlimaSchutzV bzw. bestandene Sachkundeprüfung im Sinne DVO (EU) 2015/2067

Dem Kursteilnehmer/der Kursteilnehmerin wird ein umfassender Überblick über die Grundlagen der Klimatechnik sowie über die einschlägigen Gesetze, Normen und Regeln vermittelt. Besonders wichtig sind Themen zur Umweltverträglichkeit, Toxizität und Entsorgung der Kältemittel sowie zur Unfallvermeidung. Einen breiten Raum nehmen die Fehlersuche, die Behebung von Störungen sowie die betriebsfertige Installation von Klimageräten ein. Hierfür müssen die Verlegegrundsätze für Kältemittel-Rohrleitungen ebenso beachtet werden wie die funktionsgerechte Einstellung aller steuerungs- und regelungstechnischen Betriebsmittel.

 

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