In Gebäuden mit einem Baujahr oder Sanierungsstand vor 1993 muss zwangsweise mit Asbest im Mauerwerk ausgegangen werden. Mit der Novellierung der TRGS 519 (11/2024) haben sich für staubemittierende Arbeiten (zb. bohren/schlitzen/fräsen) im Mauerwerk gravierende Änderungen ergeben. Um die Gefahren entsprechend beurteilen zu können ist eine Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 C erforderlich.
Das Elektro Technologie Zentrum bietet Ihnen den behördlich anerkannten Lehrgang (mit Prüfung durch das Regierungspräsidium) zur Erlangung dieser Sachkunde an.
Zum Kurs Sachkundelehrgang Asbest nach TRGS 519