Die Benutzung von Arbeitsmitteln bleibt geeigneten, unterwiesenen oder beauftragten Personen vorbehalten (BetrSichV). So ist das Führen von Hubarbeitsbühnen in der BGR/GUV-R 500 "Betreiben von Hubarbeitsbühnen" (Kapitel 2.10 Nr. 2.1) geregelt. Um die geforderten Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln und nachzuweisen, erfolgt die Schulung in theoretischer und praktischer Ausbildung und entspricht somit der von den Berufsgenossenschaften geforderten Grundausbildung nach BGG 966, sowie der Betriebssicherheitsverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz.
Kursinhalte
- Einführung in die Vorschriften für das Betreiben von Arbeitsbühnen
- Anforderungen an den Bediener
- Verantwortung und Haftung
- Sicherheitstechnische Unterweisung zu den verschiedenen Hubarbeitsbühnen
- Sicherer Betrieb und Umgang mit Arbeitsbühnen
- Standsicherheit
- Persönliche Schutzausrüstung
- Prüfen von Hubarbeitsbühnen
- Theoretische und praktische Abschlussprüfung
Zielgruppe:
Elektromeister/innen, Obermonteure/innen, Elektrofachkräfte, Elektromonteure/innen oder auch Auszubildende (Mindestalter 18 Jahre)
Abschluss:
Sie erhalten ein etz-Zertifikat.