1. Handlungsbereich "Technik":
a) Automatisierungs- und Informationstechnik
2. Handlungsbereich "Organisation":
a) Betriebliches Kostenwesen
b) Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
3. Handlungsbereich "Führung und Personal":
a) Personalführung
b) Personalentwicklung
c) Qualitätsmanagement
Zielgruppe
Elektroniker/in für Automatisierungstechnik, Elektroniker/in für Maschinen- und Antriebstechnik, Elektroniker/in für Betriebstechnik und Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik
Voraussetzung
Zur Prüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- Das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- zu den im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Voraussetzungen der Zulassung müssen vor der jeweiligen Teilprüfung erfüllt sein, spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem über den Antrag auf Zulassung zur Prüfung entschieden wird. Der Nachweis über den Erwerb beruf- und arbeitspädagogischer Kenntnisse (Ausbilder-Eignungsprüfung) gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Hinweise
Finanzierung durch BAföG möglich