Kälte- und Klimatechnik - Nachqualifizierung zur ChemKlimaschutzV
Personen mit dem "kleinen Kälteschein" verlieren mit dem in Kraft treten der ChemKlimaschutzV und ChemOzonSchichtV (seit 4.7.2008) ihre Befähigung, Kälte-/ Klimaanlagen installieren und warten zu dürfen! Aus diesem Grund wird für jedes Unternehmen und dessen Sachkundigen für Kälte-/Klima mit dem sogenannten kleinen Kälteschein eine Nachqualifizierung zwingend erforderlich (EG Verordnung 842/2006). Einen entsprechenden Nachqualifizierungs-Sachkundelehrgang bietet das sez an:Kursinhalte
Fachtheorie:- aktuelle Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Normen insbesondere Artikel 5 EG Verordnung Nr. 842/2006 und EG Verordnung 303/2008 Chemikalienklimaschutzverordnung
- Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Kälte-/Klimaanlagen: lösen und verbinden von Leitungen, Druckprobe, evakuieren, Dichtheitsprüfungen, Lecksuche und Instandsetzung, Demontage und Entsorgung von Kältemitteln
- Rückgewinnung von Kältemitteln von Anlagen mit weniger als 3 kg flourierten Treibhausgasen oder hermetisch geschlossenen Systemen mit weniger als 6 kg Kältemittelmenge
Ziel:
Mit bestandener Sachkundeprüfung erhalten Sie eine Personenzertifizierung um Kälte-/ Klimaanlagen der KAT II installieren und warten zu können. Die Sachkunde hat keine handwerksrechtliche Bedeutung. Ein Eintrag in die Handwerksrolle muss separat erfolgen.
Zielgruppe:
Elektromeister mit dem "kleinen Kälteschein"
Elektromeister mit dem "kleinen Kälteschein"
Kontaktperson:
Jörg Veit
Jörg Veit
Kontakt:

Kontakt per Email

