Gebäudeleittechnik / Visualisierung
Dieser Kurs wendet sich an LON- und EIB-Anwender, die ihren Kunden eine leistungsfähige Visualisierung anbieten möchten. Sie lernen in dieser Schulung Anlagengrafiken zu erstellen, Datenpunkte zu importieren und zu dynamisieren. Mittels grafischer Programmierung lassen sich übergeordnete Steuerungs- und Regelungsaufgaben realisieren bzw. Daten zwischen den unterschiedlichsten Bussystemen austauschen.Kursinhalte
- Aufbau von Gebäudeleitsystemen- Projektierung und Installation von Leitrechnern
- OPC-Server-Kommunikation- Import von Datenpunkten
- Erstellen und Dynamisieren von Anlagenbildern
- Hierarchie der Visualisierung
- Kennenlernen der Programmmodule: Alarmhandling, Detektiv, Zeitschaltuhr Berechtigungsvergabe, Inbetriebnahme und Fehlersuche
Zielgruppe:
Meister, Techniker, Ingenieure
Meister, Techniker, Ingenieure
Voraussetzung:
Umgang mit dem Betriebssystem Windows und Kenntnisse in EIB und/oder LONWorks.
Umgang mit dem Betriebssystem Windows und Kenntnisse in EIB und/oder LONWorks.
Abschluss:
etz-Zertifikat
etz-Zertifikat
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor Kursbeginn vollendet haben sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen um förderfähig zu sein. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor Kursbeginn vollendet haben sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen um förderfähig zu sein. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.

Kontaktperson:
Klaus Schumacher
Klaus Schumacher
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