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Zulassungsvoraussetzungen

Industriemeister Elektrotechnik

Mit Ihrer Ausbildung zum Industriemeister Elektrotechnik schaffen Sie sich eine ideale Basis für Ihren beruflichen Aufstieg. Mit bestandener Meisterprüfung arbeiten Sie in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes. Sie übernehmen Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben. Sie besitzen die Fähigkeit sich auf verändernde mechatronische Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen, um den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.

 Kursteile  Umfang  Ziel bebbl.gif  Zulassungsvorrausetzungen  weitere Informationen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einemsonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danachmindestens 18 Monate Berufspraxis oder

  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "HandlungsspezifischeQualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und

  2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin -Fachrichtung Elektrotechnik gemäß § 1 Abs. 3 haben.
 
(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auchzugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zurPrüfung rechtfertigen.


vgl. Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik. Bundesgesetzblatt