Navigation oben
suchen:  
rechte Marginalspalte

 
Seiteninhalt

Steuervorteil durch Weiterbildung


Qualifizierung wird vom Finanzamt im Normalfall als Fortbildung angesehen, und kann steuerlich abgesetzt werden. Typische Beispiele für Aus- und Fortbildungskosten, die steuerlich geltend gemacht werden können, sind: Computer (Abschreibung), doppelte Haushaltsführung, Fachliteratur, Fahrtkosten, Kurs-, Seminar- und Studiengebühren, Mehraufwendungen für Verpflegung, Prüfungsgebühren, Übernachtung. Wichtig: Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechungen ist die Beratung durch einen Steuerberater sehr zu empfehlen.