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Termine

24.09.2010 - 27.01.2012
03.06.2011 - 25.01.2013
23.09.2011 - 25.01.2013
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Meisterkurs Elektrotechnik (Teil 1+2)

Die Teile I und II des Vorbereitungslehrgangs vermitteln in projektorientierten Aufträgen die notwendigen fachpraktischen- und fachtheoretischen Kenntnisse.

Kursinhalte

  • Grundlagen der Elektrotechnik, Elektronik, Digitaltechnik mit mathematischen Anwendungen
  • Beleuchtungstechnik
  • Gebäudesystemtechnik
  • Industrieautomation
  • Kommunikationstechnik
  • Netzwerktechnik
  • Gefahrenmeldetechnik
  • Energietechnik
  • Regenerative Energien / Klima / Heizung
  • Berufsbezogene, sicherheitsrelevante Gesetze, Normen, Regeln und Vorschriften
  • Projektierung und Fachkalkulation
  • Auftragsabwicklung
  • Betriebs- und Arbeitsorganisation
  • Blended Learning
    Für die Vorbereitung zur Meisterprüfung Elektrotechnik Teil 1 und 2 geht das etz neue Wege. Die Ausbildung beinhaltet unterschiedliche Lernfelder und wechselt zwischen Präsenzphasen, Selbstlernphasen mittels computergestützter Lernsoftware (CBT) und tutorieller Begleitung, ständigen Wissenskontrollen und praxisorientiertem ganzheitlichem Lernen an Geschäftsprozessen. Hierbei kommt dem Auftragsorientierten Lernen die größte Bedeutung zu, da hier anhand von Praxisbeispielen die komplette Bandbreite der "Meisterlichen Kenntnisse" angefangen bei der Planung und Projektierung, bis hin zur Technik und fachlicher Vorschriften ganzheitlich vermittelt werden.

    Ziel:

    Der Meister-Vorbereitungslehrgang hat zum Ziel, dass mit bestandener Meisterprüfung der Teilnehmer einen Betrieb selbstständig führen kann, Leitungsaufgaben in den Bereichen Technik, Betriebswirtschaft, Personalführung und Entwicklung wahrnehmen kann, die Ausbildung durchführen und in der Lage ist seine berufliche Handlungskompetenz selbstständig an neue Bedarfslagen anzupassen und umzusetzen.

    Die neue Meisterprüfungsverordnung macht deutlich, dass es nicht mehr auf Einzelkenntnisse und Fertigkeiten ankommt, sondern dass ganzheitliche Qualifikationen verlangt werden, die Planen, Durchführen und Kontrollieren umfassen. Dabei werden neben einer starken Kundenorientierung besonders Leitungsfunktionen sowohl in kaufmännischen als auch organisatorischen und technischen Bereichen gefordert.
    Voraussetzung:

    Zulassungsvoraussetzung für die Meisterprüfung ist der erfolgreiche Abschluss einer Gesellenprüfung oder einer entsprechenden Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Wird die Meisterprüfung in dem Handwerk abgelegt, in welchem auch die Ausbildung absolviert wurde, ist keine Berufstätigkeit nachzuweisen. Wird eine Berufsausbildung nachgewiesen, welche nicht der angestrebten Meisterprüfung entspricht, sind drei Jahre Berufstätigkeit nachzuweisen.
    Kontaktperson:

    Klaus Schumacher

    Kontakt:

    Kontakt per Email