- Berufs- und arbeitspädagogische Eignung
(Der Nachweis der Berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung des letzten Prüfungsteils „Handlungsspezifische Qualifikationen“) - Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Handlungsspezifische Qualifikationen
- Lern- und Arbeitsmethodik
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Zielgruppe:
Elektroniker/in für Automatisierungstechnik, Elektroniker/in für Maschinen- und Antriebstechnik, Elektroniker/in für Betriebstechnik und Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik
Voraussetzung:
Prüfungszulassung
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Hinweise:
Finanzierung durch BAföG möglich