Navigation oben
suchen:  
rechte Marginalspalte

 
Seiteninhalt

Informationen

Beratungsgespräche
finden jeden Dienstag von 9.30 bis 12.00 Uhr im etz statt oder telefonisch unter 0711 / 95 59 16-0 / 15.
 
Ihr Ansprechpartner ist Herr Ritt.

writt

Liste der AZWV zertifizierten Weiterbildungsmaßnahmen im ETZ Stuttgart und ETZ Aalen
Liste der Umschulungen mit Abschluss AZWV zertifiziert

Qualifizierung während Kurzarbeit

  ESF-BA-Programm FbW während KUG
Personengruppe Qualifizierte Arbeitnehmer
  • gering qualifizierte Arbeitnehmer
  • Keine abgeschlossene Ausbildung oder
  • Mehr als vier Jahre berufsfremd beschäftigt
Voraussetzungen
  • AZWV-Zertifizierung der Maßnahme
  • Bezug von Kurzarbeitergeld
  • Qualifizierung steht Erhöhung der Arbeitszeit / Vollzeitarbeit nicht entgegen
  • Abschluss der Qualifizierung innerhalb der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld
  • AZWV-Zertifizierung der Maßnahme
  • Bezug von Kurzarbeitergeld
  • Qualifizierung steht Erhöhung der Arbeitszeit / Vollzeitarbeit nicht entgegen
  • Abschluss der Qualifizierung innerhalb der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld
Förderhöhe Allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen:
  • 60% der Lehrgangskosten
Firmenspezifische Qualifizierungsmaßnahmen:
  • 25% der Lehrgangskosten
Zuzüglich
  • 20 % bei Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter
  • 10 % bei Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter
Volle Übernahme der Weiterbildungskosten zuzüglich bei Bedarf
  • Fahrkosten
  • Unterbringung und Verpflegung
(Übernahme der Weiterbildungskosten nach §§ 77 SGB IIII)
Verfahren ESF (Europäischer Sozialfond)
  • Antragssteller ist der Arbeitgeber
  • Bewilligungsbescheid geht an Arbeitgeber
Bildungsgutschein für Arbeitnehmer
  • Antragssteller ist der Arbeitnehmer
  • Abwicklung über Arbeitgeber
  • Bewilligungsbescheid geht an Arbeitnehmer

!!! Wichtig: Antragsstellung und Beratung vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme !!!