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Ihre Vorteile:
"Meister-BAföG"

um die Fortbildung zu finanzieren.
Lehrgangskosten steuerlich absetzbar.
 
Zusatzqualifikation zum:
"SPS-Techniker"
incl. Prüfung (Ausbildung und Kosten im Teil 2 enthalten.)


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Seiteninhalt

Umfang der Industriemeisterqualifikation und Gliederung der Prüfung

Industriemeister Mechatronik

Start: 16.04.2010

Mit Ihrer Ausbildung zum Industriemeister Mechatronik schaffen Sie sich eine ideale Basis für Ihren beruflichen Aufstieg. Mit bestandener Meisterprüfung arbeiten Sie in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes. Sie übernehmen Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben. Sie besitzen die Fähigkeit sich auf verändernde mechatronische Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen, um den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
 

Kursteile bebbl.gif  Umfang  Ziel  Zulassungsvorrausetzungen  weitere Informationen

(1) Die Qualifikation zum Geprüften Industriemeister/ zur Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Mechatronik umfasst:
 
1. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen,
2. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen,
3. Handlungsspezifische Qualifikationen.
 
(2) Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz oder auf Grund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach § 3 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, ist nachzuweisen. Die Aneignung dieser Qualifikationen
soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.


(3) Die Prüfung zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Mechatronik gliedert sich in die Prüfungsteile:
 
1. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen,
2. Handlungsspezifische Qualifikationen.

(4) Im Prüfungsteil nach Absatz 3 Nr. 1 ist schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen gemäß § 4 zu prüfen, im Prüfungsteil nach Absatz 3 Nr. 2 ist schriftlich in Form von funktionsfeldbezogenen und die Handlungsbereiche integrierenden Situationsaufgaben und mündlich in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs gemäß § 5 zu prüfen.



 


vgl. Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Mechatronik. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 2005 3037