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Die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" - DGUV Vorschrift 2 - ist für Sie seit dem 1. Januar 2011 bindend (bisher war die BGV A2 geltend). Hiernach müssen Unternehmen bereits ab einem Arbeitnehmer, eine sicherheitstechnische Betreuung der Mitarbeiter nachweisen können.
Termin: 26.06.2012
Stuttgart
Termin: 11.07.2012
Termin: 18.09.2012
Stuttgart
Termin: 23.10.2012
Stuttgart
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In Ergänzung zum Grundseminar fordert die Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik spätestens nach einem Jahr den Besuch eines vom Gefahrtarif abhängigen eintägigen Aufbauseminars.
Termin: 27.06.2012
Stuttgart
Termin: 20.07.2012
Ravensburg
Termin: 19.09.2012
Stuttgart
Termin: 24.10.2012
Stuttgart
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Das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 "Vorbeugende Prävention" verlangt vom Unternehmer, dass eine regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten über die Gefahren bei der Tätigkeit vorgenommen wird.
Termin: 12.06.2012
Termin: 12.10.2012
Termin: 16.11.2012
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Arbeitsschutz muss gelebt werden. Das bedeutet, dass der Vorgesetzte Anweisungen zu Beginn von Arbeiten geben und deren Einhaltung kontrollieren muss. In diesem Workshop erhalten Obermonteure, Projektleiter usw. eine Hilfestellung wie eine Unterweisung in kurzer Zeit durchgeführt werden kann.
Termin: 09.10.2012
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Viele Vorgesetzte sind sich der Verantwortung des Arbeitsschutzes nicht bewusst.
In dem Workshop zeigen wir Ihnen die Verantwortlichkeiten und erläutern in Fallbeispielen Haftungsgefahren sowie Handlungshilfen sich rechtlich abzusichern.
Termin: 27.09.2012
Termin: 06.11.2012
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Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss eine tätigkeits- / arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung erstellt und dokumentiert werden. Dies ist für eine Werkstatt relativ einfach - im Gegensatz zu den laufend sich ändernden Bedingungen auf Baustellen für das Elektrohandwerk. Mit unserem Workshop erhalten Meister, Obermonteure praktikable Handlungshilfen für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.
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Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) und nach Vorgaben der BGV A1 werden vom Unternehmer eine arbeitsplatzbezogene oder tätigkeitsbezogene Gefährdungsanalyse gefordert.
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Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) und nach Vorgaben der BGV A1 werden vom Unternehmer eine arbeitsplatzbezogene oder tätigkeitsbezogene Gefährdungsanalyse gefordert. Mit der Gefahrenermittlung und deren Beurteilung müssen Maßnahmen abgeleitet werden. Als Nachweis muss eine schriftliche Dokumentation erfolgen.
Termin: 11.07.2012
Stuttgart
Termin: 10.10.2012
Stuttgart
Termin: 28.11.2012
Stuttgart
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Die Betriebssicherheitsverordnung fordert vom Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung - unter anderem auch für die elektrische Anlage und die elektrischen Betriebsmittel. Aus der Gefährdungsbeurteilung werden die Prüffristen abgeleitet. Was viele nicht wissen - die Werte aus der BGV A3 sind empfohlene Richtwerte, die aber durch die Betriebssicherheitsverordnung nicht für alle Bereiche grundsätzlich angewendet werden können.
Termin: 25.10.2012
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Das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 "Vorbeugende Prävention" verlangt vom Unternehmer, dass vor Aufnahme der Tätigkeit eine Unterweisung der Beschäftigten (hier insbesondere neue Auszubildende) über die Gefahren bei der Tätigkeit vorgenommen wird.
Termin: 05.09.2012
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In der Betriebssicherheitsverordnung und BGV D36 (Leitern und Tritte) ist der Unternehmer aufgefordert für das Prüfen von Arbeitsmitteln befähigte Personen zu benennen. Dies trifft auch für Leitern und Tritte zu.
Termin: 05.12.2012
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Die Benutzung von Arbeitsmitteln bleibt geeigneten, unterwiesenen oder beauftragten Personen vorbehalten (BetrSichV). So ist das Führen von Hubarbeitsbühnen in der BGR/GUV-R 500 "Betreiben von Hubarbeitsbühnen" (Kapitel 2.10 Nr. 2.1) geregelt. Um die geforderten Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln und nachzuweisen, erfolgt die Schulung in theoretischer und praktischer Ausbildung und entspricht somit der von den Berufsgenossenschaften geforderten Grundausbildung nach BGG 966, sowie der Betriebssicherheitsverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz.
Termin: 21.06.2012
Termin: 11.10.2012
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