Seiteninhalt

Aufstiegsfortbildung

 

Im Sinne des § 85 Abs. 3 Nr. 1 dient eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme dem

Erhalt bzw. der Erweiterung oder der Anpassung an die technische Entwicklung von

bestehenden  beruflichen  Kenntnissen,  Fähigkeiten  und  Fertigkeiten  (Anpassungs-

fortbildung). 

 

Bild 4_Firmenseminar